Die Radaufhängung

Vorderradaufhängung:

Die unabhängig schwingenden Vorderräder sind einzeln aufgehängt. Die Federung erfolgt durch eine querliegende Blattfeder, die am Bodenrahmen durch zwei Federböcke mit Gummikissen befestigt ist. In den Federaugen sind für die Lagerung der Bolzen, durch welche die Feder mit den Achsschenkelträgern verbunden ist, „Estendbloc“-Büchsen vorgesehen.
Infolge ihrer besonderen Befestigung dient die Blattfeder, bei unsymmetrischen Schwingungen der Vorderräder, gleichzeitig als Stabilisitator, was sich bei Kurvenfahrten besonders günstig auf die Straßenlage auswirkt.
Oben sind die Achsschenkelträger mit je einem zweiteiligen und am Wagenboden angelenkten Querlenker verbunden. Für die Lagerung der Gelenkbolzen zur Verbindung der Achsschenkelträger mit den Querlenkern sind ebenfalls „Estendbloc-Büchsen verbaut, während für die Querlenkerachsen am Wagenboden Gummibüchsen verwendet werden.
Die Federung der Vorderachse ist durch hydraulische Stoßdämpfer ergänzt, die oben an der Karosserie und unten am Achsschenkelträger befestigt sind.
Zwei am Bodenrahmen befestigte Gummipuffer dienen dazu, die Schwingungsausschläge der Blattfeder zu begrenzen (Anschlagbegrenzung); auch die Federschraube ist hierzu mit einem Gummikissen versehen.

Hinterradaufhängung:

Die Hinterräder sind einzeln aufgehängt durch Längslenker, Schraubenfedern und doppelwirkende, hydraulische Teleskop-Stoßdämpfer.
Für die Gelenke der Längslenker am Wagenboden sind oben und unten mit Isolierringen aus Gummi versehen.
Die Stoßdämpfer sind analog der Vorderradaufhängung.
An den Längslenkern sind durch Muttern die Lagerflanschen für die Radwelle und den Bremsträger befestigt.
An der Radnabe ist außen die Bremstrommel befestigt; an der entgegengesetzten Seite des Lagerflansches befindet sich das elastische Kupplungsstück für die Verbindung der Radwelle mit der Hinterachswelle.